VFE-Rechner

So funktioniert es

Die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt der Bank den Zinsschaden, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung ablösen. Banken berechnen sie mit der vom BGH anerkannten Aktiv-Passiv-Methode.

1. Zinsschaden

Grundidee: Restschuld × Differenz zwischen Ihrem Sollzins und dem heutigen Wiederanlagezins × restliche Zinsbindung. Unser Rechner nutzt diese Näherung ohne Barwert-Abzinsung und liefert damit eine konservative Obergrenze.

2. Kein 1-Prozent-Deckel bei Baukrediten

Der Deckel von 1 Prozent (§502 BGB) gilt nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Die Praxisgrenze: die Entschädigung darf nicht sittenwidrig überhöht sein.

3. 10-Jahres-Regel (§489 BGB)

Läuft die Sollzinsbindung seit mehr als 10 Jahren, können Sie mit 6 Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen. Die Frist beginnt mit der Vollauszahlung des Darlehens.

4. Sondertilgungen und Ausnahmen

Vereinbarte Sondertilgungsrechte muss die Bank anrechnen und mindern die Entschädigung. Ganz entfallen kann sie außerdem bei Kündigung durch die Bank oder bei fehlerhaften Pflichtangaben (ab dem 21.03.2016).

Dies ist ein kostenloses, unabhängiges Informations-Tool. Die Werte sind grobe Schätzungen auf Basis der Aktiv-Passiv-Methode und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Die genaue Vorfälligkeitsentschädigung hängt von Ihrem Vertrag ab und wird von Ihrer Bank berechnet. Prüfen Sie eine Forderung im Zweifel bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: Verbraucherzentrale — Baufinanzierung vorzeitig ablösen · § 489 BGB — Ordentliches Kündigungsrecht · § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung