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Vorfälligkeitsentschädigung bei 100.000 € Restschuld

Bei 100.000 € Restschuld, 1 Prozentpunkt Zinsdifferenz und 5 Jahren Restlaufzeit läge die geschätzte Entschädigung bei rund 5.000 €. Passen Sie Sollzins, Wiederanlagezins und Restlaufzeit unten an Ihren Fall an.

Geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung5.000 €grobe Schätzung (konservative Obergrenze) · effektiv ≈ 5% der Restschuld · genaue Höhe berechnet Ihre Bank
bei 5 Jahren Restlaufzeit5.000 €
bei 4 Jahren Restlaufzeit4.000 €
bei 3 Jahren Restlaufzeit3.000 €
bei 2 Jahren Restlaufzeit2.000 €
bei 1 Jahren Restlaufzeit1.000 €

Näherung nach der Aktiv-Passiv-Methode: Restschuld × (Sollzins − Wiederanlagezins) × Restlaufzeit, ohne Barwert-Abzinsung und ohne Abzug ersparter Kosten. Bei Immobilienkrediten gibt es keinen 1-Prozent-Deckel. Sondertilgungsrechte mindern die VFE. Nach 10 Jahren Sollzinsbindung entfällt sie (§489 BGB). Keine Rechts- oder Finanzberatung — die genaue Höhe berechnet Ihre Bank.

📩 Kostenlose Checkliste: Vorfälligkeitsentschädigung prüfen und senken (PDF).

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Häufige Fragen

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Banken nutzen die Aktiv-Passiv-Methode: Sie unterstellen, die zurückgezahlte Summe am Kapitalmarkt wiederanzulegen. Der Schaden ist die Differenz zwischen Ihrem Sollzins und dem heutigen Wiederanlagezins, bezogen auf die Restschuld und die restliche Zinsbindung — abzüglich ersparter Kosten und auf den Barwert abgezinst.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung ganz?

Vor allem nach 10 Jahren Sollzinsbindung: Ab dann dürfen Sie mit 6 Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen (§489 BGB). Außerdem, wenn die Bank kündigt oder wenn Pflichtangaben im Vertrag (ab dem 21.03.2016) fehlen oder fehlerhaft sind.

Gilt der 1-Prozent-Deckel auch für Immobilienkredite?

Nein. Der gesetzliche Deckel von 1 Prozent (bzw. 0,5 Prozent bei Restlaufzeit unter einem Jahr) nach §502 BGB gilt nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Bei Baukrediten rechnet die Bank den tatsächlichen Schaden — in der Praxis begrenzt durch das Verbot sittenwidriger Überhöhung.

Darf ich während der Zinsbindung überhaupt ablösen?

Nur bei berechtigtem Interesse — klassisch beim Verkauf der Immobilie. Dann darf die Bank aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ohne berechtigtes Interesse besteht kein Anspruch auf vorzeitige Ablösung.

Wie senken Sondertilgungen die Entschädigung?

Vereinbarte Sondertilgungsrechte (oft 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr) muss die Bank anrechnen — selbst wenn Sie sie nie genutzt haben. Das kann die Entschädigung deutlich senken.

Ist dieser Wert verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert nur eine grobe Schätzung als konservative Obergrenze. Die genaue Vorfälligkeitsentschädigung berechnet Ihre Bank nach Ihrem Vertrag. Lassen Sie eine Forderung im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen.

Weitere Berechnungen