Häufige Fragen
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Banken nutzen die Aktiv-Passiv-Methode: Sie unterstellen, die zurückgezahlte Summe am Kapitalmarkt wiederanzulegen. Der Schaden ist die Differenz zwischen Ihrem Sollzins und dem heutigen Wiederanlagezins, bezogen auf die Restschuld und die restliche Zinsbindung — abzüglich ersparter Kosten und auf den Barwert abgezinst.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung ganz?
Vor allem nach 10 Jahren Sollzinsbindung: Ab dann dürfen Sie mit 6 Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen (§489 BGB). Außerdem, wenn die Bank kündigt oder wenn Pflichtangaben im Vertrag (ab dem 21.03.2016) fehlen oder fehlerhaft sind.
Gilt der 1-Prozent-Deckel auch für Immobilienkredite?
Nein. Der gesetzliche Deckel von 1 Prozent (bzw. 0,5 Prozent bei Restlaufzeit unter einem Jahr) nach §502 BGB gilt nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Bei Baukrediten rechnet die Bank den tatsächlichen Schaden — in der Praxis begrenzt durch das Verbot sittenwidriger Überhöhung.
Darf ich während der Zinsbindung überhaupt ablösen?
Nur bei berechtigtem Interesse — klassisch beim Verkauf der Immobilie. Dann darf die Bank aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ohne berechtigtes Interesse besteht kein Anspruch auf vorzeitige Ablösung.
Wie senken Sondertilgungen die Entschädigung?
Vereinbarte Sondertilgungsrechte (oft 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr) muss die Bank anrechnen — selbst wenn Sie sie nie genutzt haben. Das kann die Entschädigung deutlich senken.
Ist dieser Wert verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert nur eine grobe Schätzung als konservative Obergrenze. Die genaue Vorfälligkeitsentschädigung berechnet Ihre Bank nach Ihrem Vertrag. Lassen Sie eine Forderung im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen.
Weitere Berechnungen
- Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
- Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf
- Vorfälligkeitsentschädigung nach 10 Jahren
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung
- Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder senken
- Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
- Vorfälligkeitsentschädigung bei 50.000 € Restschuld
- Vorfälligkeitsentschädigung bei 75.000 € Restschuld